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28.06.2025
Neue Publikation von RA Dr. C. Trentmann zu Drogenschnelltests und Beweisrecht
In Heft 5 der Fachzeitschrift BLUTALKOHOL, online abrufbar via BeckOnline erscheint von RA Dr. C. Trentmann ein Besprechungsaufsatz zum Beschluss des OLG Brandenburg vom 10. Februar 2025 (ORbs 284/24) mit dem Titel: "Beweisrechtsfragen vor und nach Drogenschnelltests im OWi- und Strafverfahren".
Abstract:
"Der Beschluss des OLG Brandenburg vom 10. Februar 2025 (1 ORbs 284/24) betrifft zentrale Grundlagenfragen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die zum einen hohe Praxisrelevanz haben, zum anderen diverse verfahrensrechtliche Dogmatiken vor Augen führen. Ausgangspunkt des Beschlusses ist ein Bußgeldbescheid wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel (hier: Cannabis), den der Betroffene nicht akzeptieren wollte. Mit seinem Einspruch drang er beim AG Oranienburg nicht durch und legte daher vermittels seines Verteidigers Rechtsbeschwerde zum OLG Brandenburg ein. Der 1. Senat des OLG hatte nebst der angegriffenen Bestimmtheit des Bußgeldbescheids (Reicht hinsichtlich der Tatörtlichkeitsangabe die Bezeichnung von Postleitzahl, Ort und Straße oder bedarf es einer genaueren Angabe, hier einer konkreten Hausnummer? Ist ein solcher Bußgeldbescheid also zureichend bestimmt und wird er seiner Umgrenzungsfunktion gerecht?) insbesondere zu entscheiden über Beweiserhebungsfragen (Welche Belehrungspflichten gelten gegenüber dem Betroffenen vor Durchführung eines Drogenschnelltests vor Ort sowie nach positivem Testergebnis und Anordnung einer Blutentnahme?) und über Beweisverwertungsfragen (Folgt speziell bei fehlender Belehrung über das Verteidigerkonsultationsrecht ein Verwertungsverbot der so nach der Drogenfahrt erhobenen Beweise? Gilt die sog. Widerspruchslösung und, da dies bejaht wurde: Wie konkret und umfassend ist der Beweisverwertung in der Hauptverhandlung zu widersprechen? Reicht ein Widerspruch nur gegen die Beweisverwertung im Wege des Selbstleseverfahrens?)."
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